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Wir bilden in folgenden Klassen aus:

A   A2   A1   B196   AM   Mofa   B   BE   L    B96

Fahrzeuge
Klasse
Mindestalter
Fahrzeugklassen
Bemerkung
A
24
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung,
A 2
18
Motorräder auch mit Beiwagen über 50cm³ oder über 45 km/h. Maximale Leistung 35 kW
A 1
16
Leichtkrafträder bis 125 cm3, maximal 11 kW Dreirädrige KFZ bis max. 15 kW
B196
25
mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B, Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum max. 11 kW, Dreirädrige Kfz mit mehr als 45 km/h, max. 15 kW, freie Wahl: Schaltung oder Automatik
mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B, Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum max. 11 kW, Dreirädrige Kfz mit mehr als 45 km/h, max. 15 kW, freie Wahl: Schaltung oder Automatik
AM
15
Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und 45 km/ h sowie Drei- und Vierrädrige KFZ bis 50 cm³ und maximal 45 km/h
Mofa
15
Mofa-Ausbildung.
B
BF 17 17/18
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht übersteigt.
Im Rahmen des begleiteten Fahrens beträgt das Mindestalter lediglich 17.
BE
BF 17 17/18
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg. Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: maximal 3,5 t.
Vorbesitz Klasse B
L
16
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit bbH bis 40 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer bbH bis 25 km/h.
B 96
18
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zG. Maximales Gesamtgewicht des Zuges: 4250 kg zG.
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